Da bei der Fertigung von Werkstücken die Nennmasse nicht genau eingehalten werden können, erhalten je nach Funktion und Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Fertigung die Nennmasse durch Angabe von Grenzabmassen zugelassene Abweichungen. Diese A. legen die Grenzmasse fest, zwischen denen das am fertigen Werkstück gemessene Istmass liegen darf. Die Vorzeichen der A. (+ oder -) geben an, ob sie zum Nennmass hinzukommen oder von ihm abzuziehen sind. Dabei führt das obere Abmass (A0) zum noch erlaubten Höchstmass (G0), das untere Abmass (AU) zum Mindestmass (GU) des Fertigteils. Die Massnormen und die technischen Lieferbedingungen für Stahlerzeugnisse legen die zulässigen Massabweichungen fest.


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