Allgemeine Baustähle. Nach DIN EN 10027 wird den Maschinenbaustählen der Kennbuchstabe E vorangestellt. Danach folgt das Hauptsymbol, das die Mindeststreckgrenze für die geringste Erzeugnisdicke angibt. Danach folgen die Zusatzsymbole der Gruppe l und der Gruppe 2. Beispiel: E295GC; Maschinenbaustahl (E), mit einer Mindeststreckgrenze von 295 N/mm2 mit besonderen Merkmalen (G) und mit besonderer Kaltumformbarkeit (C).


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